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Überblick Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Die Vermögensbildung bei Arbeitnehmern mit Hilfe von Vermögenswirksamen Leistungen ist in Deutschland seit Jahren fest etabliert. Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers (bis 35.000 DM für Alleinstehende, bis 70.000 DM für Verheiratete) durch den Staat gefördert. Definitionsgemäß sind Vermögenswirksame Leistungen Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Es bestehen zwei Möglichkeiten der Förderung, die beide nebeneinander in Anspruch genommen werden können:
Anlage von maximal 800,- DM jährlich in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% (= 160,- DM) gefördert wird (neue Bundesländer 25% = 200,- DM jährlich). Der Aktienanteil des Fonds muss mindestens 60% betragen.
Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung (oder Bausparvertrag) mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe von 936,- DM (= 78,- DM monatlich). Hier fördert der Staat mit 10% jährlich (= 93,60 DM).
Abhängig von der Form der Anlage beträgt die Mindestdauer eines VL-Vertrages 6 bzw. 7 Jahre.
Es sind somit 1.736 DM im Jahr mit einer Sparzulage begünstigt. Die maximale Sparzulage beträgt insgesamt 254 DM pro Jahr!
Jeder kann VL-Sparen
Der Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand ist eines der gesellschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet der Staat finanzielle Anreize. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen. Der vermögenswirksame Sparvertrag sieht eine Einzahldauer von sechs Jahren vor. Nach einem Jahr Wartefrist kann der Anleger dann über das Geld und die Erträge verfügen. (Quelle: BVI)
Die Vorteile des VL-Sparens-Profitieren auch Sie:
Die Vermögenswirksame Leistung wird Ihnen vom Arbeitgeber zusätzlich zu Lohn oder Gehalt gezahlt.
Maximal 78 DM im Monat bzw. 936 DM im Jahr sind möglich (üblich sind 52 DM pro Monat, wodurch 124,80 DM Förderung gezahlt werden s.u.).
Der Staat fördert Aktienfonds, fondsgebundene - und herkömmliche Kapitallebensversicherungen sowie Rentenversicherungen.
Der Staat gibt maximal 20 % des Sparbetrages (25 % neue Bundesländer) hinzu; bei einer monatlichen Sparrate von 67 DM bzw. 800 DM im Jahr erhalten Sie 160 DM (200 DM neue Bundesländer) Förderung.
Allgemeine Voraussetzungen für VL:
Das Geld muss über 7 Jahre angelegt werden, d.h. nach 6 Jahren Einzahlung muss noch bis zum Ende des Kalenderjahres gespart werden.
Der Aktienfonds muss die Bedingungen für die Arbeitnehmersparzulage erfüllen (hierzu die bei der InveXtra erhältlichen VL-Fonds). U.a. gehört dazu, dass der Anteil an Aktien mindestens 60 % beträgt.
Das jährliche Einkommen darf 35.000 DM bei Alleinstehenden und 70.000 DM bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Alleinstehenden ohne Kind kann unter Einbezug von steuerlichen Frei- und Pauschalbeträgen das Jahresbruttoeinkommen 40.996 DM betragen.
Bei Ehepaaren mit 2 Kindern kann bei einem Berufstätigen Partner dann das Jahresbruttoeinkommen bei 93.870 DM liegen.
Übersicht: Zu versteuerndes Einkommen und welchen Brutto-Verdiensten es entspricht:
Familienstand |
zu
versteuerndes
Einkommen
maximal |
entspricht
bei
Angestellten
einem Brutto-
Einkommen** von |
Single |
DM
35.000,-- |
DM
40.996,-- |
Single
mit 1 Kind* |
DM
35.000,-- |
DM
53.524,-- |
Single
mit 2 Kindern* |
DM
35.000,-- |
DM
60.436,-- |
Verheiratete
/ 1 AN |
DM
70.000,-- |
DM
80.046,-- |
Verh./
1 AN / 1 Kind |
DM
70.000,-- |
DM
86.958,-- |
Verh./
1 AN / 2 Kinder |
DM
70.000,-- |
DM
93.870,-- |
Verheiratete
/ 2 AN |
DM
70.000,-- |
DM
82.046,-- |
Verh./
2 AN / 1 Kind |
DM
70.000,-- |
DM
88.958,-- |
Verh./
2 AN / 2 Kinder |
DM
70.000,-- |
DM
95.870,-- |
* sofern Kind/er nur bei dem einen Elternteil zu berücksichtigen ist/sind
** Aktuelle Pauschalen und Freibeträge berücksichtigt, Irrtum vorbehalten
AN = Arbeitnehmer
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