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Berufsunfähigkeitsversicherung


1. Wegfall der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente
            - Die entscheidenden Änderungen im Einzelnen
            - Voraussetzungen der gesetzlichen                Erwerbsminderungsrente
            - Beurteilung und Auswirkungen für das                Vorsorgerisiko
            - Wir haben getestet: Unsere Empfehlungen für Sie
2. Welche Zielgruppen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen
3. Checkliste private Berufsunfähigkeitsversicherung
4. Online-Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherungen
5. Unser Angebot zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie




Wegfall der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente

Seit dem 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr

Jeder Vierte, d.h. 25 % der Erwerbstätigen, scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die Ursachen hierfür liegen v.a. in Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie in Herzkrankheiten und nicht in Unfällen begründet!

Das Paradoxe nun ist, dass trotz dieses erheblichen Bedarfs bei einer hohen Anzahl von Erwerbstätigen seit dem 1.1.2001 die gesetzlichen Leistungen von der Bundesregierung erheblich reduziert wurden:

  • Die Berufsunfähigkeitsrente wird durch die neue leistungsarme Erwerbsminderungsrente ersetzt.


  • Wer vor dem 01.01.2001 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt keine Rente mehr wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vom Staat.


  • Die neue Erwerbsminderungsrente ist Teil unseres gesetzlichen Rentensystems und beträgt 40-50 % vom Nettoeinkommen, die halbe Rente beträgt 20-25 % vom Nettoeinkommen (s.u.).

  • Die entscheidenden Änderungen im Einzelnen:
  • Die Renten wurden gekürzt,
  • Die Renten werden später gezahlt,
  • Die Renten sind grundsätzlich befristet,
  • Die gesetzliche Rentenversicherung kann Sie fast uneingeschränkt auf andere Berufe verweisen, die Sie annehmen müssen ohne das Ihr früherer Beruf berücksichtigt wird,
  • Auf die Arbeitsmarktlage wird keine Rücksicht mehr genommen.



  • Voraussetzungen für die neue Erwerbsminderungsrente:
  • Die volle Rente i.H.v. 40-50 % vom Nettoeinkommen wird gezahlt, sofern Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
  • Die halbe Rente i.H.v. 20-25 % vom Nettoeinkommen wird gezahlt, sofern Sie weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Dabei ist eine Verweisung möglich, d.h. es ist unerheblich, ob die Tätigkeit im erlernten Beruf ausgeübt wird oder nicht!


  • Beispiel (grob überschlägig):
    Bruttoeinkommen 5.000 DM, Nettoeinkommen 3.000 DM pro Monat
  • Volle Erwerbsminderungsrente etwa 1.200 DM - 1.500 DM pro Monat
  • Halbe Erwerbsminderungsrente etwa 600 DM - 750 DM pro Monat



  • Beurteilung und Auswirkungen für das Vorsorgerisiko



    Als Fazit ist festzuhalten, dass es seit dem 1.01.2001 keine Berufsunfähigkeits- und keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr gibt. Stattdessen gibt es eine leistungsarme vereinheitlichte Erwerbsminderungsrente, die völlig unabhängig vom individuellen Berufsbild des Erwerbstätigen ist und dessen finanzielles Ausfallrisiko bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht abdeckt.

    Die jungen Erwerbstätigen unter 40 Jahren wurden hierdurch erheblich schlechter gestellt, so dass für diese Zielgruppe somit die private Vorsorge existentiell wichtig geworden ist. Jeder junge Erwerbstätige ist heute gezwungen selbst eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, will er im Falle der Berufsunfähigkeit nicht von der Sozialhilfe des Staates leben.


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    Direkt zum Bestellformular: Auf Wunsch können Sie hiermit direkt ein unverbindliches Angebot mit der Empfehlung der Anlageberatung.de Redaktion anfordern.

    Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir beraten Sie gerne persönlich bzgl. Ihrer Vorsorgevorkehrungen unter
    Tel. 0221/ 57096-0.


    Wichtiger Hinweis

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