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Private Altersvorsorge


1. Staatliche Förderung: Private Altersvorsorge mit über 29% vom Staat
            - Beispiel zur staatlichlichen Förderung
            - Tabelle: Förderbetrag 2002/2003
            - Tabelle: Förderbetrag 2008
            - Tabelle: Gehaltsgrenzen
2. Private Rentenversicherung - Der Klassiker
3. Kapitallebensversicherung - Lieblingskind der Deutschen
4. Fondsgebundene Versicherung (Lebens-/ Rentenversicherung)
5. Altersvorsorge mit Investmentfonds




Staatliche Förderung: Private Altersvorsorge mit über 29% vom Staat

Sie möchten gerne eine Altersvorsorge aufbauen, bei der Ihnen der Staat mit bis zu 29% hilft?

Zu den Instrumente der privaten Altersvorsorge gehören die private Renten- und Kapitallebensversicherung, die fondsgebundene Renten- und Lebensversicherung, Investmentfonds Anlagen und Bankauszahlpläne. Staatliche Förderungen gibt es insbesondere für die private Renten- und Kapitallebensversicherung, die fondsgebundene Renten- und Lebensversicherung und Investmentfonds Anlagen.

Es gibt inzwischen insbesondere drei Förderprämien für die private Altersvorsorge. Dazu gehört die Förderung von Direktversicherungen sowie Vermögenswirksamen Leistungen sowie die neue Riester-Förderung die in den folgenden Kapiteln näher behandelt werden.



Beispiel:

Unser Beispiel behandelt eine Familie mit einem Kind und einem Bruttogehalt von 80.000 DM im Jahr.

Mit diesem Gehalt kann die Familie in 2002 und 2003 bei einem maximalen Sparbetrag von 5.536,00 DM mit einer Förderung i.H.v. insgesamt 1.543,00 DM (Ost 1584,00 DM) rechnen.

In 2008, wenn die Höchstförderung der Riester-Rente erreicht ist, steigt die Förderung auf 2.236,00 DM (Ost 2.276,00 DM) bei einem maximal förderfähigen Betrag von 7.936,00 DM! Mit dieser Förderung (Annahme: 660 DM monatlicher Sparbetrag) erzielen Sie in 30 Jahren bei 6% Rendite 646.490,00 DM.

Und allein der vom Staat hinzugegebene Teil erwirtschaftet bei 6% Rendite (Annahme: 190 DM monatlicher Sparbetrag) über 30 Jahre 191.812,15 DM.

Möchten Sie sich das entgehen lassen?











Gehaltsgrenzen Bruttoeinkommen
Alleinstehend Verheiratet
Arbeitnehmersparzulage Fonds keine Kinder 2 Kinder
-ohne Berücksichtigung von steuerlichen Frei- und Pauschbeträgen 35.000 70.000
-mit Berücksichtigung von steuerlichen Frei- und Pauschbeträgen 40.996 93.870
Arbeitnehmersparzulage Lebensversicherung keine keine
Direktversicherung keine keine
Riesterrente keine keine


 



 Weiter mit: Private Rentenversicherung
 Weiter mit: Kapitallebensversicherung
 Weiter mit: Fondsgebundene Versicherung (Lebens-/ Rentenversicherung)
 Weiter mit: Altersvorsorge mit Investmentfonds


 
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