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Riester-Rente


1. Die Riester-Rente
2. Berechnung der Förderungshöhe
            - Grundzulage
            - Kinderzulage
            - Steuerersparnis
            - Staatliche Förderung
3. Berechnungsbeispiele
4. Tipps zur Riester-Rente
5. Vergleich Riester-Rente zur privaten Rentenversicherung




Berechnung der Förderungshöhe


Grundzulage

Unabhängig von der Höhe des Einkommens steht jedem Rentenversicherungspflichtigen grundsätzlich der Zulagenhöchstbetrag zu. Der Erhalt der vollen Zulage hängt davon ab, ob der Berechtigte den erforderlichen Eigenbeitrag erbringt. Eigenbeitrag plus Zulage ergeben in 2008 als Förderziel 4 Prozent des Bruttolohns. Wird der Mindest-Eigenbeitrag unterschritten, wird die Zulage entsprechend gekürzt. Alleinstehende erhalten 2002 und 2003 eine maximale Zulage in Höhe von 75 DM (38 Euro)

Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge auf 150 DM (76 Euro) in 2002 auf bis zu 600 DM (308 Euro) in 2008, wenn beide Ehepartner für die private Rente sparen. Die Zulage wird über den Produktgeber, die PB Versicherung, beantragt. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob der Steuerabzug günstiger ist. Die Zulage wird direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen bzw. die darüber hinausgehende Steuerersparnis über die Lohn-/ Einkommenssteuererklärung erstattet.








Kinderzulage

Die Kinderzulage wird mit der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, multipliziert und zusammen mit der Grundzulage direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Diese beträgt in den Jahren 2002 und 2003 90 DM (46 Euro)




 



Steuerersparnis

Rentenversicherungspflichtige können die Beiträge für die zusätzliche private Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag steuerlich geltend machen. Sie führen so zu einer Senkung der Steuerbelastung.

Ist bei einem Ehepaar nur ein Ehegatte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, steht der Sonderausgabenabzug jedem Partner einzeln zu.








Staatliche Förderung

Ausgegangen wird von einem Beitrag für die neue Rente von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens. Dieser Wert soll im Jahr 2008 erreicht werden. Der geförderte Beitrag liegt im Jahr 2002 bei 1 Prozent und erhöht sich alle zwei Jahre.

Die staatliche Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Die Förderung sieht neben der Zulage auch eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben vor. Die gesamte Förderung ist dann der größere der beiden Werte "Zulage" und "Steuerersparnis".











Förderungsquote

Die Förderquote ist das Verhältnis zwischen der Gesamtförderung und der Sparleistung.

Sie berechnet sich wie folgt:





 


Zahlenbeispiele

Die 2 folgenden Tabellen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigen exemplarisch die Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche Förderung für das Jahr 2008.












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