Bestellung Infomaterial:
WICHTIG: Nur seriöse Bestellungen mit Angabe der Telefon-Nummer für Rück- fragen werden beantwortet!
Anrede:
Vorname:
Name:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Tel.:
Email:
Altersvorsorge mit Fonds
Fondsvermögensverwaltung
VL-Fonds
VL-Versicherungen
Direktversicherung
Riester Rente
Lebensversicherung
Fondsgeb. Lebensversicherung
Rentenversicherung
Fondsgeb. Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Krankenversicherung
Ich wünsche eine kostenlose und unverbindliche Beratung.     
Anlageberatung.DE   Online Leistungsvergleiche von Banken und Versicherungen                                               

Anzeige Anzeige
[Altersvorsorge] [Discount-Brokerage][Ratenkredit][Lebensversicherung][Autoversicherung][Motorradversicherung]
[Girokonto] [Top-Sites][Fonds-ABC][Investmentfonds.de][Brokerage.de][Wagniskapital.de][Home][Sitemap][Kontakt]

 




Riester-Rente


1. Die Riester-Rente
2. Berechnung der Förderungshöhe
3. Berechnungsbeispiele
            - Wer bekommt Förderung?
            - Wer bekommt keine Förderung?
4. Tipps zur Riester-Rente
5. Vergleich Riester-Rente zur privaten Rentenversicherung




Berechnungsbeispiele:

Beispiel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mindesteigenbeitrag

Ein Auszubildender mit einer Vergütung von 10.000 DM spart davon 4%, das sind 400 DM. Abzüglich der Grundzulage von 300 DM würde er einen eigenen Beitrag von 100 DM zahlen. Hier greift die Regelung des Mindesteigenbeitrages. Als Steuerpflichtiger ohne Kinder muss er ab 2008 selbst 176 DM aufwenden, um die volle Zulage zu erhalten. Die gesamte Sparleistung beträgt dann 476 DM, wovon fast zwei Drittel vom Staat übernommen werden.

 




Beispiel zur Steuerersparnis





 

Wer bekommt Förderung?

Die Riester-Förderung erhalten grundsätzlich nur Pflichtversicherte, d.h. Beamte und Selbständige erhalten keine Förderung:

  • Arbeitnehmer


  • Wehr- und Zivildienstleistende


  • Versicherte während der Kindererziehungszeit (3 Jahre)


  • Geringfügig Beschäftigte (bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit)


  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen- und Krankengeld)


  • Versicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker)


  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Altersversicherung der Landwirte





  • Wer bekommt keine Förderung?

  • Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Bei einer Senkung der Altersruhebezüge ist vorgesehen, diesen Personenkreis auch aufzunehmen


  • Freiwillig Rentenversicherte


  • Geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen


  • Nicht versicherungspflichtige Selbstständige


  • Pflichtversicherte, die Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (z.B. Steuerberater)





  •  Zurück zu: Riester-Rente
     Zurück zu: Berechnung der Förderungshöhe
     Weiter mit: Tipps zur Riester-Rente



     
    Wichtiger Hinweis

    Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen basieren auf sorgfältig ausgewählten Dokumenten und Quellen, die wir als verlässlich erachten. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Korrektheit oder Vollständigkeit, und nichts in diesem Bericht kann als Darstellung einer solchen Gewähr ausgelegt werden. Die durch InveXtra bereitgestellten Informationen, Finanzdaten und Empfehlungen stellen weder ein Angebot zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Finanzinstrumenten, noch ein Angebot zum Verkauf von Investmentfonds, noch ein Angebot von Finanzdienstleistungen dar. InveXtra lehnt jede Haftung für jegliche Verwendung dieser Informationen oder für jegliche sich daraus ergebenden Konsequenzen ab. Jegliche Form des Nachdrucks, der Kopie, der Vervielfältigung oder der Übermittlung von Teilen oder der Gesamtheit der von InveXtra gebotenen Informationen, Finanzdaten oder Empfehlungen ist strengstens untersagt.


    © inveXtra.com AG