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Riester-Rente


1. Die Riester-Rente
            - Wesentliche Merkmale der Riester-Rente
2. Berechnung der Förderungshöhe
3. Berechnungsbeispiele
4. Tipps zur Riester-Rente
5. Vergleich Riester-Rente zur privaten Rentenversicherung




Die Riester-Rente

Das Gesetz zur Förderung der privaten Altersvorsorge (AvmG) tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Zielsetzung ist es, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf 22% zu begrenzen. Aufgrund der voraussichtlichen demoskopischen Entwicklung und deren Einfluss auf den Generationenvertrag, kommt es dann voraussichtlich zu einer Absenkung des Rentenniveaus für den "Eckrentner" (lückenlose Einzahlung der Durchschnittsbeträge in die gesetzliche Rentenversicherung über 45 Jahre) von derzeit 70% auf 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Zur Schließung dieser Versorgungslücke von 3% wurde die kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge (sog. Riester-Rente) eingeführt. Die förderfähigen Produkte unterliegen bestimmten Voraussetzungen (s.u.) und werden von einer Zertifizierungsstelle (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)) zugelassen.



Wesentliche Merkmale der Riester-Rente:


  • Teilnahme ist freiwillig; es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge


  • Mindesteigenbeiträge sind einzuhalten


  • Es kann der Maximalbetrag oder auch weniger eingezahlt werden. Wer nicht den maximal förderfähigen Betrag seines Bruttoeinkommens einzahlt, bekommt auch nur die Zulagen in Höhe seiner anteiligen Einzahlung.


  • Jeder Ehepartner muss seinen eigenen Rentenanspruch aufbauen.


  • Hausfrauen (nicht berufstätig) erhalten die volle Grundzulage, ohne einen Eigenbeitrag zu leisten. Dafür muss der berufstätige Ehemann seinen eigenen Mindestbeitrag einzahlen.


  • Das Fördervolumen beträgt ab 2008 rund 10 Milliarden Euro im Jahr (vorgesehen)


  • Die Förderung erfolgt mit Zulagen (Grund- und Kinderzulage) oder über Steuerabzug


  • Zulagen oder Steuerabzug: die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Der Abzug als Sonderausgabe kann im Jahr 2008 bis zu 2100 EURO betragen. Förderbeträge werden mitgezählt, d.h. Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Diese Beträge werden als vom Steuerbürger geleistet angesehen. Das Finanzamt wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung an.


  • Förderung ist auch über die betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung möglich. Allerdings gibt es keine Doppelförderung. Bei Gehaltsumwandlung und Arbeitgeberwechsel verfallen die angesparten Beträge nicht, denn sie werden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen.


  • Besteuerung erfolgt bei Auszahlung, wobei der Steuersatz im Alter voraussichtlich geringer ausfallen wird als im aktiven Berufsleben


  • Der angesparte Betrag darf nur zur Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem inländischen Wohneigentum verwendet werden


  • Anbieterwechsel lt. Gesetz jederzeit ohne größere Kosten möglich


  • Volle Transparenz der Produkte


  • Voraussetzungen der Förderfähigkeit von Kapitalanlagen (geprüft durch Zertifizierungsstelle):

  • Pfändungssicherheit des angelegten Kapitals


  • Keine Beleihbarkeit des angelegten Kapitals während der Ansparphase


  • Kapitalgarantie, d.h. es müssen mindestens die eingezahlten Beträge zurückgezahlt werden


  • Transparenz, d.h. regelmäßige Information über das angesammelte Kapital


  • Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr


  • Übertragbarkeit des bisher gesparten Kapitals auf einen anderen Anbieter


  • Förderfähigkeit entfällt, wenn der angesparte Betrag nicht verrentet, sondern in einem Betrag ausgezahlt wird





  •  Weiter mit: Berechnung der Förderungshöhe
     Weiter mit: Berechnungsbeispiele
     Weiter mit: Tipps zur Riester-Rente


     
    Wichtiger Hinweis

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